AGB

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Clicksprint (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

(2) Die Agentur erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher sind von Vertragsabschlüssen ausgeschlossen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich E-Commerce, insbesondere:

  • Konzeption, Aufbau und Optimierung von Shopify-Onlineshops

  • Custom Liquid Entwicklung

  • Design & Strukturierung von Shop-Templates

  • Conversion-Optimierung

  • Tracking-Setups (z. B. GA4, Pixel, Events)

  • Beratung zu Performance-Marketing

  • technische Integrationen (z. B. Apps, ERP, Schnittstellen)

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.

(3) Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatz, Conversion Rate, ROAS), sondern die vereinbarte Dienstleistung.


§3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Projektfristen entsprechend.

(3) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte (Texte, Bilder, Produkte, Markenrechte etc.) selbst verantwortlich.


§4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt:

  • 50 % Anzahlung bei Beauftragung

  • 50 % nach Projektfertigstellung bzw. vor Livegang

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt:

  • Leistungen auszusetzen

  • Zugänge zu sperren

  • Zurückbehaltungsrechte auszuüben

  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen

(5) Die vollständige Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.


§5 Abnahme

(1) Sofern Werkleistungen vereinbart wurden, gilt das Projekt als abgenommen, wenn:

  • der Kunde das Projekt ausdrücklich freigibt oder

  • innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich gemeldet werden.

(2) Geringfügige Abweichungen oder Designpräferenzen stellen keinen Mangel dar.


§6 Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten individuellen Arbeitsergebnissen.

(2) Die Agentur bleibt Inhaberin aller Rechte an:

  • allgemeinen Code-Bibliotheken

  • Frameworks

  • wiederverwendbaren Sections

  • strukturellen Konzepten

  • internen Tools

(3) Eine Weiterveräußerung oder Weitergabe von Custom-Code-Bestandteilen ist ohne Zustimmung der Agentur nicht zulässig.


§7 Haftung

(1) Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung ist insgesamt auf die Höhe der vereinbarten Projektvergütung begrenzt.

(4) Die Agentur übernimmt keine Haftung für:

  • Shopify-Systemänderungen

  • Drittanbieter-Apps

  • Serverausfälle

  • Tracking-Datenabweichungen

  • wirtschaftliche Entwicklungen des Kunden


§8 Drittanbieter & Plattformen

(1) Leistungen können die Nutzung externer Plattformen oder Software (z. B. Shopify, Google, Meta, Drittanbieter-Apps) beinhalten.

(2) Die Agentur haftet nicht für technische Änderungen oder Einschränkungen dieser Drittanbieter.

(3) Vertragsbeziehungen zu Drittanbietern entstehen ausschließlich zwischen Kunde und Drittanbieter.


§9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich zugänglichen Informationen.


§10 Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu nutzen, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dagegen besteht.


§11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.